Am 1. Januar 2022 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, mit denen die elektronische Korrespondenz im russischen Gerichtssystem ausgebaut und digitale Gerichtsverhandlungen ermöglicht werden sollen.
Am 1. Januar 2022 wurden mehrere Änderungen im Zivilprozessgesetzbuch, dem Arbitrageprozessgesetzbuch und dem Verwaltungsprozessgesetzbuch in Kraft getreten, die zur Digitalisierung des Gerichtsverfahrens in Russland beitragen sollen. Konkret sehen die drei Verfahrensordnungen folgende Neueinführungen vor:
die Möglichkeit der Einreichung einer Klage über das sogenannte Einheitliche Portal der öffentlichen Dienstleistungen (Gosuslugi);
die Weiterleitung der Gerichtsentscheidungen durch das Einheitliche Portal der öffentlichen Dienstleistungen (Gosuslugi);
die Einführung eines elektronischen Dokumentenverwaltungssystems zwischen Staatsbehörden;
die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen online durchzuführen.
Online-Gerichtsverhandlungen finden dabei als Webkonferenzen statt, wobei eine spezielle Software zur Anwendung kommt, die speziell für das russische Gerichtssystem ausgearbeitet wurde. Um an Online-Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, müssen die beteiligten Parteien einen entsprechenden Antrag einreichen. Allerdings kann das Gericht diesen Antrag auch ablehnen, sofern vor Ort keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung vorhanden sind.
Weiterhin ist im Rahmen des Verwaltungsprozesses nun auch möglich, Gerichtsverhandlungen auf Initiative des Gerichts in digitaler Form durchzuführen, wenn eine beteiligte Person aus objektiven Gründen keine Möglichkeit hat, persönlich bei der Gerichtsverhandlung zu erscheinen, aber die Teilnahme dieser Person für die ordnungsgemäße Lösung einer Verwaltungssache erforderlich ist.
Ekaterina Kalinina Head of Real Estate & Regulatory Practice SCHNEIDER GROUP Moskau
Recht und Steuern: Digitalisierung der Gerichtsverfahren
Am 1. Januar 2022 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, mit denen die elektronische Korrespondenz im russischen Gerichtssystem ausgebaut und digitale Gerichtsverhandlungen ermöglicht werden sollen.
Am 1. Januar 2022 wurden mehrere Änderungen im Zivilprozessgesetzbuch, dem Arbitrageprozessgesetzbuch und dem Verwaltungsprozessgesetzbuch in Kraft getreten, die zur Digitalisierung des Gerichtsverfahrens in Russland beitragen sollen. Konkret sehen die drei Verfahrensordnungen folgende Neueinführungen vor:
Online-Gerichtsverhandlungen finden dabei als Webkonferenzen statt, wobei eine spezielle Software zur Anwendung kommt, die speziell für das russische Gerichtssystem ausgearbeitet wurde. Um an Online-Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, müssen die beteiligten Parteien einen entsprechenden Antrag einreichen. Allerdings kann das Gericht diesen Antrag auch ablehnen, sofern vor Ort keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung vorhanden sind.
Weiterhin ist im Rahmen des Verwaltungsprozesses nun auch möglich, Gerichtsverhandlungen auf Initiative des Gerichts in digitaler Form durchzuführen, wenn eine beteiligte Person aus objektiven Gründen keine Möglichkeit hat, persönlich bei der Gerichtsverhandlung zu erscheinen, aber die Teilnahme dieser Person für die ordnungsgemäße Lösung einer Verwaltungssache erforderlich ist.
Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate & Regulatory Practice
SCHNEIDER GROUP Moskau