Die polnische Regierung hat nach Bericht von „Notes from Poland“ eine Änderung des Baugesetzes beschlossen, um Praktiken einzudämmen, die dazu geführt haben, dass in vielen Neubaugebieten kleine Wohnungen dicht an dicht gepackt wurden, oft mit wenig natürlichem Licht, Privatsphäre und Grünflächen. Solche Praktiken, mit denen die Bauträger versuchen, die Anzahl der Wohnungen auf einem bestimmten Grundstück zu maximieren, sind in Polen umgangssprachlich als „patodeweloperka“ bekannt geworden. Die neuen Vorschriften, die unter anderem eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Blöcken auf benachbarten Grundstücken und Anforderungen an Spielplätze und Grünflächen vorsehen, werden im April 2024 in Kraft treten. Die Änderungen wurden bereits im Januar angekündigt, aber wegen der erforderlichen technischen Notifizierung bei der Europäischen Kommission erst jetzt genehmigt, sagte Entwicklungsminister Waldermar Buda auf einer Pressekonferenz. Er wies darauf hin, dass die Kommission keine Kommentare zu den polnischen Vorschlägen abgegeben hat. Die erste Änderung besteht darin, den Abstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze von 3 m (beziehungsweise 4 m bei Wänden ohne Fenster und Türen) auf 5 m für ein Gebäude mit mehr als vier Stockwerken zu erhöhen. Die Änderungen zielen auch auf das Phänomen der so genannten „Mikroapartments“ ab, bei denen Einheiten, die kleiner als die nach polnischem Recht für Wohnimmobilien vorgeschriebenen 25 qm sind, als Gewerbeeinheiten verkauft und gleichzeitig als Mietobjekte beworben werden. Das geänderte Gesetz verbietet nun den Bau von ebenjenen Gewerbeeinheiten, es sei denn, sie befinden sich im Erdgeschoss oder im ersten Stock mit Zugang zur Straße. Die Vorschriften gelten nicht für Gebäude mit Gemeinschaftsunterkünften wie Hotels oder Pensionen. Die neuen Bauvorschriften sehen auch strengere Schallschutzanforderungen für Wohnungen und Einfamilienhäuser vor, begrenzen die Zahl der Parkplätze, die in der Nähe von Fenstern errichtet werden dürfen, auf maximal 6% und verlangen mindestens 2,2 m hohe Trennwände zwischen verbundenen Balkonen. Außerdem müssen die Bauherren in Gebäuden und Gebäudekomplexen mit mehr als 20 Wohnungen Kinderspielplätze einrichten. Die Größe des Spielplatzes hängt von der Anzahl der Wohnungen ab, wobei Spielplätze von 20 bis 50 qm für Komplexe mit bis zu 100 Wohnungen vorgesehen sind. In Anlagen mit mehr als 300 Wohnungen muss ein Spielplatz von mindestens 200 qm vorhanden sein. Darüber hinaus verpflichten die neuen Vorschriften den Bauträger, einen mindestens 15 qm großen Platz für die Abstellung von Fahrrädern und Kinderwagen auszuweisen. Zudem soll die Verwendung von Beton bei der Stadtgestaltung eingedämmt werden. Das neue Gesetz sieht des Weiteren vor, dass öffentlich zugängliche Plätze mit einer Fläche von mehr als 1.000 qm zu mindestens 20% aus biologisch aktiven Flächen bestehen müssen.
OID+: Neue Gesetze sollen „pathologischen“ Wohnungsbau stoppen
Die polnische Regierung hat nach Bericht von „Notes from Poland“ eine Änderung des Baugesetzes beschlossen, um Praktiken einzudämmen, die dazu geführt haben, dass in vielen Neubaugebieten kleine Wohnungen dicht an dicht gepackt wurden, oft mit wenig natürlichem Licht, Privatsphäre und Grünflächen.
Solche Praktiken, mit denen die Bauträger versuchen, die Anzahl der Wohnungen auf einem bestimmten Grundstück zu maximieren, sind in Polen umgangssprachlich als „patodeweloperka“ bekannt geworden.
Die neuen Vorschriften, die unter anderem eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Blöcken auf benachbarten Grundstücken und Anforderungen an Spielplätze und Grünflächen vorsehen, werden im April 2024 in Kraft treten.
Die Änderungen wurden bereits im Januar angekündigt, aber wegen der erforderlichen technischen Notifizierung bei der Europäischen Kommission erst jetzt genehmigt, sagte Entwicklungsminister Waldermar Buda auf einer Pressekonferenz. Er wies darauf hin, dass die Kommission keine Kommentare zu den polnischen Vorschlägen abgegeben hat.
Die erste Änderung besteht darin, den Abstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze von 3 m (beziehungsweise 4 m bei Wänden ohne Fenster und Türen) auf 5 m für ein Gebäude mit mehr als vier Stockwerken zu erhöhen.
Die Änderungen zielen auch auf das Phänomen der so genannten „Mikroapartments“ ab, bei denen Einheiten, die kleiner als die nach polnischem Recht für Wohnimmobilien vorgeschriebenen 25 qm sind, als Gewerbeeinheiten verkauft und gleichzeitig als Mietobjekte beworben werden.
Das geänderte Gesetz verbietet nun den Bau von ebenjenen Gewerbeeinheiten, es sei denn, sie befinden sich im Erdgeschoss oder im ersten Stock mit Zugang zur Straße. Die Vorschriften gelten nicht für Gebäude mit Gemeinschaftsunterkünften wie Hotels oder Pensionen.
Die neuen Bauvorschriften sehen auch strengere Schallschutzanforderungen für Wohnungen und Einfamilienhäuser vor, begrenzen die Zahl der Parkplätze, die in der Nähe von Fenstern errichtet werden dürfen, auf maximal 6% und verlangen mindestens 2,2 m hohe Trennwände zwischen verbundenen Balkonen.
Außerdem müssen die Bauherren in Gebäuden und Gebäudekomplexen mit mehr als 20 Wohnungen Kinderspielplätze einrichten. Die Größe des Spielplatzes hängt von der Anzahl der Wohnungen ab, wobei Spielplätze von 20 bis 50 qm für Komplexe mit bis zu 100 Wohnungen vorgesehen sind.
In Anlagen mit mehr als 300 Wohnungen muss ein Spielplatz von mindestens 200 qm vorhanden sein.
Darüber hinaus verpflichten die neuen Vorschriften den Bauträger, einen mindestens 15 qm großen Platz für die Abstellung von Fahrrädern und Kinderwagen auszuweisen. Zudem soll die Verwendung von Beton bei der Stadtgestaltung eingedämmt werden.
Das neue Gesetz sieht des Weiteren vor, dass öffentlich zugängliche Plätze mit einer Fläche von mehr als 1.000 qm zu mindestens 20% aus biologisch aktiven Flächen bestehen müssen.