HAMBURG (NfA)–Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat der Übernahme einer Garantie für ein Projekt in Indien zugestimmt. Dabei wurde umfassender Garantieschutz für das eingesetzte Kapital sowie die fälligen Erträge gewährt. Aufgrund des fehlenden Investitionsförderungs- und -schutzvertrags, welcher 2017 durch Indien gekündigt wurde, übernimmt der Bund Garantien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indiens mit grundsätzlich erhöhtem Garantieentgelt (0,6% pro Jahr) und Selbstbehalt für den Enteignungsfall (10%). Bei Indien handelt es sich ebenfalls um ein Ziel im Rahmen der Diversifizierungsstrategie. Darüber hinaus handelt es sich im vorliegenden Fall um ein besonders klimafreundliches Projekt und somit kommen die Anreize der Klima- und Diversifizierungsstrategie in Kombination zur Anwendung. Im Ergebnis führt dies zu einem reduzierten Garantieentgelt von 0,432% per annum, einem auf 2,5% reduzierten regulären Selbstbehalt, einem auf 5% reduzierten Selbstbehalt im Enteignungsfall sowie einer auf 20 Jahre verlängerten Garantielaufzeit.
AsienInsider: IMA gewährt Garantieschutz für Klimaprojekt
HAMBURG (NfA)–Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat der Übernahme einer Garantie für ein Projekt in Indien zugestimmt. Dabei wurde umfassender Garantieschutz für das eingesetzte Kapital sowie die fälligen Erträge gewährt. Aufgrund des fehlenden Investitionsförderungs- und -schutzvertrags, welcher 2017 durch Indien gekündigt wurde, übernimmt der Bund Garantien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indiens mit grundsätzlich erhöhtem Garantieentgelt (0,6% pro Jahr) und Selbstbehalt für den Enteignungsfall (10%).
Bei Indien handelt es sich ebenfalls um ein Ziel im Rahmen der Diversifizierungsstrategie. Darüber hinaus handelt es sich im vorliegenden Fall um ein besonders klimafreundliches Projekt und somit kommen die Anreize der Klima- und Diversifizierungsstrategie in Kombination zur Anwendung. Im Ergebnis führt dies zu einem reduzierten Garantieentgelt von 0,432% per annum, einem auf 2,5% reduzierten regulären Selbstbehalt, einem auf 5% reduzierten Selbstbehalt im Enteignungsfall sowie einer auf 20 Jahre verlängerten Garantielaufzeit.