Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat mitgeteilt, dass sie den Betreiber von booking.com mit einer Geldstrafe in Höhe von fast 383 Mio Forint (knapp 1 Mio Euro) belegt hat, weil er die Bedingungen eines früheren Beschlusses nicht vollständig erfüllt habe. Das schreibt das „Budapest Business Journal“ unter Berufung auf die staatliche Nachrichtenagentur „MTI“. Der GVH stellte fest, dass er Booking.com im Frühjahr 2020 wegen unlauterer Geschäftspraktiken mit einer Geldstrafe in Höhe von 2,5 Mrd Forint (64 Mio Euro) belegt und das Unternehmen angewiesen hatte, die Ausübung von „psychologischem Druck“ auf potenzielle Kunden einzustellen. In einer Folgeuntersuchung stellte der GVH fest, dass das Unternehmen die verbotenen Praktiken weiterhin angewandt hatte, indem es Kunden darüber informierte, dass „nur wenige Zimmer zu den ausgewählten Terminen verfügbar“ seien, während es seinen Slogan „kostenlose Stornierung“ durch billigere, aber nicht erstattungsfähige Angebote ersetzte, die ungarische Verbraucher benachteiligten. Der GVH wies darauf hin, dass die daraufhin verhängte Geldbuße die höchste ist, die er je verhängt hat.
OID+: Aufsichtsbehörde belegt Booking.com erneut mit Geldstrafe
Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat mitgeteilt, dass sie den Betreiber von booking.com mit einer Geldstrafe in Höhe von fast 383 Mio Forint (knapp 1 Mio Euro) belegt hat, weil er die Bedingungen eines früheren Beschlusses nicht vollständig erfüllt habe. Das schreibt das „Budapest Business Journal“ unter Berufung auf die staatliche Nachrichtenagentur „MTI“.
Der GVH stellte fest, dass er Booking.com im Frühjahr 2020 wegen unlauterer Geschäftspraktiken mit einer Geldstrafe in Höhe von 2,5 Mrd Forint (64 Mio Euro) belegt und das Unternehmen angewiesen hatte, die Ausübung von „psychologischem Druck“ auf potenzielle Kunden einzustellen.
In einer Folgeuntersuchung stellte der GVH fest, dass das Unternehmen die verbotenen Praktiken weiterhin angewandt hatte, indem es Kunden darüber informierte, dass „nur wenige Zimmer zu den ausgewählten Terminen verfügbar“ seien, während es seinen Slogan „kostenlose Stornierung“ durch billigere, aber nicht erstattungsfähige Angebote ersetzte, die ungarische Verbraucher benachteiligten.
Der GVH wies darauf hin, dass die daraufhin verhängte Geldbuße die höchste ist, die er je verhängt hat.