Die ungarische Budget-Fluglinie WizzAir hat in der kommerziellen Kommunikation gegen die berufliche Sorgfaltspflicht beim automatischen Check-in-Service verstoßen und es versäumt, offenzulegen, dass die Verbraucher diverse „Zusatzleistungen“ separat kaufen können, wodurch die Verbraucher zu teureren Paketen gelenkt wurden. Das berichtet „Hungary Today“. Dies hat die ungarische Wettbewerbsbehörde GVH nun festgestellt und eine Geldbuße von über 300 Mio Forint (753.326 Euro) gegen das Unternehmen verhängt. Die GVH hatte Anfang 2023 ein Wettbewerbsverfahren gegen Wizz Air Hungary eingeleitet, weil sie den Verdacht hegte, dass das Unternehmen auf seinen Online-Plattformen wichtige Informationen verschwiegen hatte, um Ticketkäufer zu teureren Optionen zu beeinflussen. Im Rahmen des Verfahrens stellte die Behörde fest, dass die Fluggesellschaft zwischen November 2018 und Mai 2024 verschwiegen – oder nicht rechtzeitig kommuniziert – hat, dass Verbraucher bestimmte Zusatzleistungen (etwa „Wizz Priority“) separat erwerben können, auch wenn sie sich für die Basisleistung entschieden haben. Damit lenkte das Unternehmen die Verbraucher auf teurere Pakete, die diese Leistungen standardmäßig enthielten. Der GVH stellte außerdem fest, dass die Fluggesellschaft seit Dezember 2019 Geschäftspraktiken anwandte, die gegen die Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Inhalt und die Grenzen des automatischen Check-in-Dienstes verstießen. In Anbetracht der oben genannten Praktiken verhängte der GVH-Wettbewerbsrat eine Geldbuße gegen die Fluggesellschaft wegen Verstoßes gegen das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken. Wizz Air bot der ungarischen Wettbewerbsbehörde während des Verfahrens mehrere Verpflichtungen an. Die Verpflichtungen hätten unter anderem eine Entschädigung der Verbraucher und eine IT-Verbesserung des Buchungsprozesses beinhaltet. Bei der Bewertung der Verpflichtungszusagen hat der Wettbewerbsrat des GVH in erster Linie das überwiegende öffentliche Interesse an der rechtlichen Qualifizierung des beanstandeten Verhaltens berücksichtigt und darüber hinaus erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die Verpflichtungszusagen den ursprünglichen Zweck des Verfahrens erreicht hätten und dass sie wirksam und effizient hätten umgesetzt werden können, ohne weitere Misserfolge zu riskieren. Darüber hinaus hat der GVH gegen Wizz Air bereits eine Geldbuße wegen rechtswidriger Geschäftspraktiken verhängt, und es ist ein Verfahren wegen der angeblichen Vorenthaltung wichtiger Informationen gegenüber Fluggästen anhängig. Auf dieser Grundlage konnte der Wettbewerbsrat des GVH die Verpflichtungen der Fluggesellschaft nicht akzeptieren. WizzAir hatte in jüngster Zeit bereits des Öfteren mit Negativ-Schlagzeilen zu tun gehabt, darunter wegen Flugzeugproblemen. Eine Reihe von Verbindungen wurden gekürzt, etwa von und nach Deutschland, Österreich und Polen.
OID+: Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen WizzAir
Die ungarische Budget-Fluglinie WizzAir hat in der kommerziellen Kommunikation gegen die berufliche Sorgfaltspflicht beim automatischen Check-in-Service verstoßen und es versäumt, offenzulegen, dass die Verbraucher diverse „Zusatzleistungen“ separat kaufen können, wodurch die Verbraucher zu teureren Paketen gelenkt wurden. Das berichtet „Hungary Today“.
Dies hat die ungarische Wettbewerbsbehörde GVH nun festgestellt und eine Geldbuße von über 300 Mio Forint (753.326 Euro) gegen das Unternehmen verhängt. Die GVH hatte Anfang 2023 ein Wettbewerbsverfahren gegen Wizz Air Hungary eingeleitet, weil sie den Verdacht hegte, dass das Unternehmen auf seinen Online-Plattformen wichtige Informationen verschwiegen hatte, um Ticketkäufer zu teureren Optionen zu beeinflussen. Im Rahmen des Verfahrens stellte die Behörde fest, dass die Fluggesellschaft zwischen November 2018 und Mai 2024 verschwiegen – oder nicht rechtzeitig kommuniziert – hat, dass Verbraucher bestimmte Zusatzleistungen (etwa „Wizz Priority“) separat erwerben können, auch wenn sie sich für die Basisleistung entschieden haben. Damit lenkte das Unternehmen die Verbraucher auf teurere Pakete, die diese Leistungen standardmäßig enthielten.
Der GVH stellte außerdem fest, dass die Fluggesellschaft seit Dezember 2019 Geschäftspraktiken anwandte, die gegen die Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Inhalt und die Grenzen des automatischen Check-in-Dienstes verstießen. In Anbetracht der oben genannten Praktiken verhängte der GVH-Wettbewerbsrat eine Geldbuße gegen die Fluggesellschaft wegen Verstoßes gegen das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken.
Wizz Air bot der ungarischen Wettbewerbsbehörde während des Verfahrens mehrere Verpflichtungen an. Die Verpflichtungen hätten unter anderem eine Entschädigung der Verbraucher und eine IT-Verbesserung des Buchungsprozesses beinhaltet. Bei der Bewertung der Verpflichtungszusagen hat der Wettbewerbsrat des GVH in erster Linie das überwiegende öffentliche Interesse an der rechtlichen Qualifizierung des beanstandeten Verhaltens berücksichtigt und darüber hinaus erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die Verpflichtungszusagen den ursprünglichen Zweck des Verfahrens erreicht hätten und dass sie wirksam und effizient hätten umgesetzt werden können, ohne weitere Misserfolge zu riskieren. Darüber hinaus hat der GVH gegen Wizz Air bereits eine Geldbuße wegen rechtswidriger Geschäftspraktiken verhängt, und es ist ein Verfahren wegen der angeblichen Vorenthaltung wichtiger Informationen gegenüber Fluggästen anhängig. Auf dieser Grundlage konnte der Wettbewerbsrat des GVH die Verpflichtungen der Fluggesellschaft nicht akzeptieren.
WizzAir hatte in jüngster Zeit bereits des Öfteren mit Negativ-Schlagzeilen zu tun gehabt, darunter wegen Flugzeugproblemen. Eine Reihe von Verbindungen wurden gekürzt, etwa von und nach Deutschland, Österreich und Polen.