LUXEMBURG (AFP)–Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Verbot einer Fusion der Stahlsparte von Thyssenkrupp und dem indischen Konkurrenten Tata Steel bestätigt. Das Verbot hatte die EU-Kommission im Juni 2019 ausgesprochen, das Gericht der Europäischen Union hatte es im Juni 2022 für rechtens erklärt. Brüssel befürchtete eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs und dadurch steigende Preise. Die EU-Kommission hatte 2019 erklärt, der Zusammenschluss hätte ohne Änderungen „eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten“ zulasten von Unternehmen und Verbrauchern bewirkt. Die Stahlhersteller hätten „keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen“. Dagegen klagte Thyssenkrupp – zunächst vor dem EU-Gericht, dann vor dem EuGH. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass die Kommission die nach einem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert habe. Dies wiesen beide Gerichte zurück. Von Lisa Wick
AsienInsider: Fusionsverbot von Thyssenkrupp und Tata Steel bestätigt
LUXEMBURG (AFP)–Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Verbot einer Fusion der Stahlsparte von Thyssenkrupp und dem indischen Konkurrenten Tata Steel bestätigt. Das Verbot hatte die EU-Kommission im Juni 2019 ausgesprochen, das Gericht der Europäischen Union hatte es im Juni 2022 für rechtens erklärt. Brüssel befürchtete eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs und dadurch steigende Preise.
Die EU-Kommission hatte 2019 erklärt, der Zusammenschluss hätte ohne Änderungen „eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten“ zulasten von Unternehmen und Verbrauchern bewirkt. Die Stahlhersteller hätten „keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen“.
Dagegen klagte Thyssenkrupp – zunächst vor dem EU-Gericht, dann vor dem EuGH. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass die Kommission die nach einem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert habe. Dies wiesen beide Gerichte zurück.
Von Lisa Wick