Die obligatorische digitale Kennzeichnungspflicht von Arzneimitteln soll wie geplant zum 1. Juli starten. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen.
Ab 1. Juli 2020 sind Herstellung und Import von nichtmarkierten Arzneimitteln nach Russland verboten. Damit kommt das Ende 2019 beschlossene föderale Gesetz über die Kennzeichnungspflicht für alle Arzneimittel nach einer sechsmonatigen Probezeit zur Anwendung. Zugleich wird ein neues Monitoring-System für markierte Arzneimittel eingeführt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Informationen über ihre Arzneimittel in dieses zentrale System aufgenommen werden.
Laut Experten sind die meisten Marktteilnehmer auf die Einführung der Kennzeichnungspflicht vorbereitet und haben entsprechende finanzielle Mittel in die notwendige Infrastruktur investiert. Dies ist auch der Grund dafür, warum das Einführungsdatum trotz der Corona-Krise nicht verschoben worden ist. Ausnahmen soll es dennoch gegen: Unternehmen, die sich aufgrund der Krise nachweislich nicht auf die Kennzeichnungspflicht vorbereiten konnten, sollen auch nach Aufhebung aller Beschränkungen in das neue System eintreten dürfen. Dadurch soll in erster Linie die laufende Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sichergestellt werden.
Ende März hatte der Verband der russischen Arzneimittelhersteller (ARFP) an die Duma appelliert, die Einführung der Kennzeichnungspflicht für die Dauer der Pandemie zu verschieben. Der Appell wurde auch von der Industrie- und Handelskammer und dem Russischen Verband der Industriellen und Unternehmer unterstützt.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Trotz Corona – Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel startet ab Juli
Die obligatorische digitale Kennzeichnungspflicht von Arzneimitteln soll wie geplant zum 1. Juli starten. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen.
Ab 1. Juli 2020 sind Herstellung und Import von nichtmarkierten Arzneimitteln nach Russland verboten. Damit kommt das Ende 2019 beschlossene föderale Gesetz über die Kennzeichnungspflicht für alle Arzneimittel nach einer sechsmonatigen Probezeit zur Anwendung. Zugleich wird ein neues Monitoring-System für markierte Arzneimittel eingeführt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Informationen über ihre Arzneimittel in dieses zentrale System aufgenommen werden.
Laut Experten sind die meisten Marktteilnehmer auf die Einführung der Kennzeichnungspflicht vorbereitet und haben entsprechende finanzielle Mittel in die notwendige Infrastruktur investiert. Dies ist auch der Grund dafür, warum das Einführungsdatum trotz der Corona-Krise nicht verschoben worden ist. Ausnahmen soll es dennoch gegen: Unternehmen, die sich aufgrund der Krise nachweislich nicht auf die Kennzeichnungspflicht vorbereiten konnten, sollen auch nach Aufhebung aller Beschränkungen in das neue System eintreten dürfen. Dadurch soll in erster Linie die laufende Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sichergestellt werden.
Ende März hatte der Verband der russischen Arzneimittelhersteller (ARFP) an die Duma appelliert, die Einführung der Kennzeichnungspflicht für die Dauer der Pandemie zu verschieben. Der Appell wurde auch von der Industrie- und Handelskammer und dem Russischen Verband der Industriellen und Unternehmer unterstützt.