Das
Gesetz soll die Qualität der russischen Weine und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf
dem Weltmarkt verbessern.
Am 1. Juli ist in Russland ein neues Weingesetz in
Kraft getreten. Es schafft den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für
Produktion, Herstellung und Vertrieb von Weinerzeugnissen in Russland. Erstmals
in der Geschichte wird darin der Begriff „Russischer Wein“ definiert. Dieses
ist per Definition ein „landwirtschaftliches Lebensmittelweinprodukt mit einem
Ethylalkoholgehalt von 7,5 bis 18 Prozent“.
Das neue Gesetz verbietet explizit die Verarbeitung
von aus dem Ausland eingeführten Trauben, Wein und Traubenmost. Darüber hinaus
werden die Anforderungen an eine genaue Etikettierung von Wein gesetzlich
verankert. Die Erzeuger müssen demnach die Sorte, den Herkunftsort und das
Erntejahr der Trauben angeben, aus denen der Wein hergestellt worden ist.
Zudem werden staatliche Unterstützungsmaßnahmen für
lokale Weinbauern definiert: Diese Hilfen werden insbesondere zur Förderung
heimischer Weinprodukte auf ausländischen Märkten gewährt, zum Beispiel beim
Transport und Vertrieb. „Es ist wichtig für uns, den Traubenproduzenten und
denjenigen, die sich mit der Weinherstellung aus heimischen Rohstoffen
beschäftigen, Subventionen zu geben“, erläutert Nikolai Pankow, Erster
stellvertretender Vorsitzender der Fraktion „Einiges Russland“ in der
Staatsduma, der zu den Initiatoren des neuen Gesetzes gehört.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Weingesetz tritt in Kraft
Das Gesetz soll die Qualität der russischen Weine und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessern.
Am 1. Juli ist in Russland ein neues Weingesetz in Kraft getreten. Es schafft den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für Produktion, Herstellung und Vertrieb von Weinerzeugnissen in Russland. Erstmals in der Geschichte wird darin der Begriff „Russischer Wein“ definiert. Dieses ist per Definition ein „landwirtschaftliches Lebensmittelweinprodukt mit einem Ethylalkoholgehalt von 7,5 bis 18 Prozent“.
Das neue Gesetz verbietet explizit die Verarbeitung von aus dem Ausland eingeführten Trauben, Wein und Traubenmost. Darüber hinaus werden die Anforderungen an eine genaue Etikettierung von Wein gesetzlich verankert. Die Erzeuger müssen demnach die Sorte, den Herkunftsort und das Erntejahr der Trauben angeben, aus denen der Wein hergestellt worden ist.
Zudem werden staatliche Unterstützungsmaßnahmen für lokale Weinbauern definiert: Diese Hilfen werden insbesondere zur Förderung heimischer Weinprodukte auf ausländischen Märkten gewährt, zum Beispiel beim Transport und Vertrieb. „Es ist wichtig für uns, den Traubenproduzenten und denjenigen, die sich mit der Weinherstellung aus heimischen Rohstoffen beschäftigen, Subventionen zu geben“, erläutert Nikolai Pankow, Erster stellvertretender Vorsitzender der Fraktion „Einiges Russland“ in der Staatsduma, der zu den Initiatoren des neuen Gesetzes gehört.