Die Abstimmungen über konkrete Fristen für die Einfügung
der Kennzeichnungspflicht für Milchprodukte befinden sich in der finalen Phase.
Nach Angaben der Eurasischen
Wirtschaftskommission, dem zentralen EAWU-Entscheidungsgremium, wird die
Kennzeichnungspflicht für Milch, Sahne und Speiseeis mit einer Haltbarkeit von
mehr als 28 Tagen voraussichtlich ab dem 20. Januar 2021 eingeführt. Für
Produkte mit kürzerer Haltbarkeit sowie für Kondensmilch, Butter, Käse und
Quark wird eine Pflichtmarkierung ab 1. Juli 2021 obligatorisch. Was
Buttermilch, Joghurt und Kefir betrifft, nennt die Kommission den 1. Oktober
2021 als neuen Termin.
Eine endgültige Entscheidung über die
einzelnen Stufen der Umsetzung wird voraussichtlich im November 2020 getroffen.
Dafür bedarf es einer Zustimmung aller fünf Mitgliedsländer. „Die Ausweitung
der Markierungsregelungen führt zu einer weiteren Reduzierung von ‘grauen‘
Produkten und Fälschungen auf dem Markt der EAWU“, betont Andrej Slepnev,
EAWU-Minister für Handel. Insbesondere vor dem Hintergrund der sozialen
Bedeutung von Milchprodukten könnten mit der Einführung einer verpflichtenden
Markierung die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: EAWU: Einigung bei der Kennzeichnungspflicht von Milchprodukten erzielt
Die Abstimmungen über konkrete Fristen für die Einfügung der Kennzeichnungspflicht für Milchprodukte befinden sich in der finalen Phase.
Nach Angaben der Eurasischen Wirtschaftskommission, dem zentralen EAWU-Entscheidungsgremium, wird die Kennzeichnungspflicht für Milch, Sahne und Speiseeis mit einer Haltbarkeit von mehr als 28 Tagen voraussichtlich ab dem 20. Januar 2021 eingeführt. Für Produkte mit kürzerer Haltbarkeit sowie für Kondensmilch, Butter, Käse und Quark wird eine Pflichtmarkierung ab 1. Juli 2021 obligatorisch. Was Buttermilch, Joghurt und Kefir betrifft, nennt die Kommission den 1. Oktober 2021 als neuen Termin.
Eine endgültige Entscheidung über die einzelnen Stufen der Umsetzung wird voraussichtlich im November 2020 getroffen. Dafür bedarf es einer Zustimmung aller fünf Mitgliedsländer. „Die Ausweitung der Markierungsregelungen führt zu einer weiteren Reduzierung von ‘grauen‘ Produkten und Fälschungen auf dem Markt der EAWU“, betont Andrej Slepnev, EAWU-Minister für Handel. Insbesondere vor dem Hintergrund der sozialen Bedeutung von Milchprodukten könnten mit der Einführung einer verpflichtenden Markierung die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden.