Wegen der Erschwernisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann auf die Vorlage bestimmter Originalunterlagen verzichtet werden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die EU die Durchführungsverordnung 2020/466 erlassen. Sie soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie Importe aus Drittländern sicherstellen. Die Verordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu nutzen, um Kontrollen beim Import von Pflanzen, Pflanzen- und tierischen Produkten sicherzustellen. Beispielsweise sind vorübergehend elektronische Kopien als Alternative zur Vorlage der Originale amtlicher Bescheinigungen in Papierform zulässig.
Diese Verordnung war zunächst bis 1. August 2020 befristet und wird nun bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Importe in die EU – Maßnahmen zu Erleichterungen werden verlängert
Wegen der Erschwernisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann auf die Vorlage bestimmter Originalunterlagen verzichtet werden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die EU die Durchführungsverordnung 2020/466 erlassen. Sie soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie Importe aus Drittländern sicherstellen. Die Verordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu nutzen, um Kontrollen beim Import von Pflanzen, Pflanzen- und tierischen Produkten sicherzustellen. Beispielsweise sind vorübergehend elektronische Kopien als Alternative zur Vorlage der Originale amtlicher Bescheinigungen in Papierform zulässig.
Diese Verordnung war zunächst bis 1. August 2020 befristet und wird nun bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.