Betrieb von elektronischen Anlagen: Neue Regelungen für Arbeitgeber
Unternehmen, die elektrische Anlagen betreiben oder warten, müssen ihre Arbeitnehmer entsprechend schulen.
Am 1. Januar 2021 sind in Russland neue Regelungen über Arbeitsschutz beim Betrieb von elektrischen Anlagen in Kraft getreten. Sie betreffen nicht nur Unternehmen aus den Branchen Energie oder Stromlieferung, sondern alle Firmen, die im eigenen Büro oder Betrieb eine elektrische Anlage betreiben, die durch eigene Mitarbeiter (z. B. Elektriker, Hausmeister) repariert und gewartet wird.
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz sind die Unternehmen dazu verpflichtet, eine unplanmäßige Prüfung der Kenntnisse ihrer Mitarbeiter in Bezug auf neue Arbeitsschutzregelungen durchzuführen. Die Prüfung kann von einer Kommission, die vom Unternehmen selbst gebildet sein kann, oder von einer Kommission der für technische Aufsicht zuständigen Behörde (Rostekhnadzor) vorgenommen werden. Die Behörden empfehlen den Unternehmen, vor der Prüfung eine Schulung für die Mitarbeiter über letztgültige Arbeitsschutzregelungen zu veranstalten, sowie entsprechende Unterlagen über Arbeitsschutz zu erneuern.
Geldbußen für den Verkauf von Elektronik ohne russische Software
In Russland wird die Vorinstallation von heimischer Alternativ-Software ab April 2021 zur Pflicht.
Die russische Regierung hat eine neue Verordnung verabschiedet (Nr. 1867 vom 18. November 2020), die den Verkauf von Elektronikgeräten für die persönliche Verwendung ab dem 1. April 2021 nur noch dann erlaubt, wenn darauf auch russische Software installiert ist. Gemeint sind Apps aus russischer Produktion, die als Alternative zu den Anwendungen aus ausländischer Entwicklung angeboten werden müssen. Um auf die Liste zu kommen, muss die Software mindestens 500.000 aktive Nutzer aufweisen. Dazu gehören u. a. verschiedene Browser, Messenger, Sozialnetzwerke und Software für den Zugang zu staatlichen Leistungen, wie dem Zahlungssystem „MIR“.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt der russische Gesetzgeber, Geldbußen für die Verletzung dieser Regelung einzuführen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit im russischen Parlament diskutiert. Die Geldbußen erstrecken sich von 50.000 bis 200.000 Rubel für juristische Personen und von 30.000 bis 50.000 Rubel für leitendende Mitarbeiter von Unternehmen.
Geldbußen für den Verkauf von Waren ohne digitale Markierung
Russische Regierung führt erstmals Strafen explizit für die Nichtumsetzung von digitalen Markierungen ein.
Seit einiger Zeit ist die Markierung bestimmter Waren wie etwa Arzneimittel, Schuhe und Reifen nur noch mit spezieller digitaler Kennzeichnung über das System „Tschesnyi znak“ (deutsch: „Ehrliches Zeichen“) möglich. Allerdings gab es bisher keine speziellen Strafen für die Nichtbeachtung der entsprechenden Markierungspflichten durch Hersteller, Importeure und Verkäufer. Die bisher bestehenden Bußgelder betreffen alle Typen von Markierung, einschließlich der digitalen.
Das russische Parlament diskutiert derzeit über den Gesetzesentwurf über die Einführung der Geldbußen speziell für die Herstellung und Verkauf der Waren ohne digitale Markierung, sowie für Nichtübermittlung der erforderlichen Informationen in das System „Tschesnyi znak“.
So soll die Strafe für die Herstellung oder den Verkauf von Arzneimitteln ohne digitale Markierung sowie für das Inverkehrbringen sonstiger Waren ohne digitale Markierung 50.000 bis 100.000 Rubel für juristischen Personen und 5.000 bis 10.000 Rubel für leitendende Mitarbeiter von Unternehmen betragen. Im Falle eines wiederholten Verstoßes kann die Strafe für juristische Personen auf bis zu 500.000 Rubel angehoben oder alternativ dazu der gesamte Betrieb auf bis zu 90 Tage eingestellt werden. Außerdem werden ähnliche Strafen für Kauf, Verkauf und sonstige Übergabe solcher Waren vorgesehen, die nicht mit dem Inverkehrbringen verbunden sind. Es werden auch Strafen für die Nichtübermittlung der erforderlichen Daten in das System „Tschesnyi znak“ oder die Nichtbeachtung der Übermittlungsfristen und -verfahren verhängt. Die nicht markierten Waren werden in jedem Fall beschlagnahmt.
Neue Regelungen für Hauptversammlungen im Remote-Modus
Unternehmen dürfen Versammlungen weiterhin im Remote-Modus abhalten.
Am 10. Februar 2021 hat die Duma ein neues Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit, Hauptversammlungen von Aktionären und Gesellschaftern der GmbH in Abwesenheit zu Tagesordnungspunkten abzuhalten, bis zum 31. Dezember 2021 ausweitet. Die Regelungen gelten zum Beispiel für Aktiengesellschaften, die einen Verwaltungsrat oder eine Prüfungskommission wählen oder einen Jahresbericht genehmigen müssen.
Die Abhaltung einer Hauptversammlung in Abwesenheit wurde im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie erstmals erlaubt. Wegen der unsicheren epidemiologischen Situation wird diese Bestimmung bis Ende 2021 verlängert.
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Regierung veröffentlicht neue Erläuterungen zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Das russische Finanzministerium hat am 18. Februar 2021 in einem Schreiben erklärt, wie die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Zypern, Malta und Luxemburg angewendet werden sollen. Die DBAs mit Zypern und Malta werden bereits ab 2021 und mit Luxemburg ab 2022 geändert.
Gemäß den Änderungen gilt für die Dividenden und Zinsen der Steuersatz von 15 Prozent und nur in Ausnahmefällen der Satz von fünf Prozent. Der niedrigere Steuersatz von fünf Prozent gilt insbesondere für börsennotierte Unternehmen. Allerdings dürfen diese Unternehmen, gemäß der Erklärung des Finanzministeriums, nur an den Börsen in Russland oder im jeweiligen DBA-Land notiert werden – ansonsten darf der niedrigere Steuersatz nicht angewendet werden.
Außerdem gilt diese Bedingung in Bezug auf Dividenden, die an die börsennotierten Unternehmen in Zypern und Malta bezahlt werden, auch dann als erfüllt, wenn diese Unternehmen statt Aktien ihre Depotscheine an der Börse notieren. Diese Besonderheit gilt aber nicht für den Steuersatz für Zinsen und auch nicht für Unternehmen aus Malta (weder für Dividenden, noch für Zinsen).
Recht und Steuern
Betrieb von elektronischen Anlagen: Neue Regelungen für Arbeitgeber
Unternehmen, die elektrische Anlagen betreiben oder warten, müssen ihre Arbeitnehmer entsprechend schulen.
Am 1. Januar 2021 sind in Russland neue Regelungen über Arbeitsschutz beim Betrieb von elektrischen Anlagen in Kraft getreten. Sie betreffen nicht nur Unternehmen aus den Branchen Energie oder Stromlieferung, sondern alle Firmen, die im eigenen Büro oder Betrieb eine elektrische Anlage betreiben, die durch eigene Mitarbeiter (z. B. Elektriker, Hausmeister) repariert und gewartet wird.
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz sind die Unternehmen dazu verpflichtet, eine unplanmäßige Prüfung der Kenntnisse ihrer Mitarbeiter in Bezug auf neue Arbeitsschutzregelungen durchzuführen. Die Prüfung kann von einer Kommission, die vom Unternehmen selbst gebildet sein kann, oder von einer Kommission der für technische Aufsicht zuständigen Behörde (Rostekhnadzor) vorgenommen werden. Die Behörden empfehlen den Unternehmen, vor der Prüfung eine Schulung für die Mitarbeiter über letztgültige Arbeitsschutzregelungen zu veranstalten, sowie entsprechende Unterlagen über Arbeitsschutz zu erneuern.
Geldbußen für den Verkauf von Elektronik ohne russische Software
In Russland wird die Vorinstallation von heimischer Alternativ-Software ab April 2021 zur Pflicht.
Die russische Regierung hat eine neue Verordnung verabschiedet (Nr. 1867 vom 18. November 2020), die den Verkauf von Elektronikgeräten für die persönliche Verwendung ab dem 1. April 2021 nur noch dann erlaubt, wenn darauf auch russische Software installiert ist. Gemeint sind Apps aus russischer Produktion, die als Alternative zu den Anwendungen aus ausländischer Entwicklung angeboten werden müssen. Um auf die Liste zu kommen, muss die Software mindestens 500.000 aktive Nutzer aufweisen. Dazu gehören u. a. verschiedene Browser, Messenger, Sozialnetzwerke und Software für den Zugang zu staatlichen Leistungen, wie dem Zahlungssystem „MIR“.
In diesem Zusammenhang beabsichtigt der russische Gesetzgeber, Geldbußen für die Verletzung dieser Regelung einzuführen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit im russischen Parlament diskutiert. Die Geldbußen erstrecken sich von 50.000 bis 200.000 Rubel für juristische Personen und von 30.000 bis 50.000 Rubel für leitendende Mitarbeiter von Unternehmen.
Geldbußen für den Verkauf von Waren ohne digitale Markierung
Russische Regierung führt erstmals Strafen explizit für die Nichtumsetzung von digitalen Markierungen ein.
Seit einiger Zeit ist die Markierung bestimmter Waren wie etwa Arzneimittel, Schuhe und Reifen nur noch mit spezieller digitaler Kennzeichnung über das System „Tschesnyi znak“ (deutsch: „Ehrliches Zeichen“) möglich. Allerdings gab es bisher keine speziellen Strafen für die Nichtbeachtung der entsprechenden Markierungspflichten durch Hersteller, Importeure und Verkäufer. Die bisher bestehenden Bußgelder betreffen alle Typen von Markierung, einschließlich der digitalen.
Das russische Parlament diskutiert derzeit über den Gesetzesentwurf über die Einführung der Geldbußen speziell für die Herstellung und Verkauf der Waren ohne digitale Markierung, sowie für Nichtübermittlung der erforderlichen Informationen in das System „Tschesnyi znak“.
So soll die Strafe für die Herstellung oder den Verkauf von Arzneimitteln ohne digitale Markierung sowie für das Inverkehrbringen sonstiger Waren ohne digitale Markierung 50.000 bis 100.000 Rubel für juristischen Personen und 5.000 bis 10.000 Rubel für leitendende Mitarbeiter von Unternehmen betragen. Im Falle eines wiederholten Verstoßes kann die Strafe für juristische Personen auf bis zu 500.000 Rubel angehoben oder alternativ dazu der gesamte Betrieb auf bis zu 90 Tage eingestellt werden. Außerdem werden ähnliche Strafen für Kauf, Verkauf und sonstige Übergabe solcher Waren vorgesehen, die nicht mit dem Inverkehrbringen verbunden sind. Es werden auch Strafen für die Nichtübermittlung der erforderlichen Daten in das System „Tschesnyi znak“ oder die Nichtbeachtung der Übermittlungsfristen und -verfahren verhängt. Die nicht markierten Waren werden in jedem Fall beschlagnahmt.
Neue Regelungen für Hauptversammlungen im Remote-Modus
Unternehmen dürfen Versammlungen weiterhin im Remote-Modus abhalten.
Am 10. Februar 2021 hat die Duma ein neues Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit, Hauptversammlungen von Aktionären und Gesellschaftern der GmbH in Abwesenheit zu Tagesordnungspunkten abzuhalten, bis zum 31. Dezember 2021 ausweitet. Die Regelungen gelten zum Beispiel für Aktiengesellschaften, die einen Verwaltungsrat oder eine Prüfungskommission wählen oder einen Jahresbericht genehmigen müssen.
Die Abhaltung einer Hauptversammlung in Abwesenheit wurde im Jahr 2020 aufgrund der Pandemie erstmals erlaubt. Wegen der unsicheren epidemiologischen Situation wird diese Bestimmung bis Ende 2021 verlängert.
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Regierung veröffentlicht neue Erläuterungen zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Das russische Finanzministerium hat am 18. Februar 2021 in einem Schreiben erklärt, wie die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Zypern, Malta und Luxemburg angewendet werden sollen. Die DBAs mit Zypern und Malta werden bereits ab 2021 und mit Luxemburg ab 2022 geändert.
Gemäß den Änderungen gilt für die Dividenden und Zinsen der Steuersatz von 15 Prozent und nur in Ausnahmefällen der Satz von fünf Prozent. Der niedrigere Steuersatz von fünf Prozent gilt insbesondere für börsennotierte Unternehmen. Allerdings dürfen diese Unternehmen, gemäß der Erklärung des Finanzministeriums, nur an den Börsen in Russland oder im jeweiligen DBA-Land notiert werden – ansonsten darf der niedrigere Steuersatz nicht angewendet werden.
Außerdem gilt diese Bedingung in Bezug auf Dividenden, die an die börsennotierten Unternehmen in Zypern und Malta bezahlt werden, auch dann als erfüllt, wenn diese Unternehmen statt Aktien ihre Depotscheine an der Börse notieren. Diese Besonderheit gilt aber nicht für den Steuersatz für Zinsen und auch nicht für Unternehmen aus Malta (weder für Dividenden, noch für Zinsen).