Neue Bußgelder für Nichtbeachtung der Datenschutzvorschriften
Am 24. Februar 2021 wurde ein neues Gesetz zur Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches verabschiedet.
Das neue Gesetz sieht erhöhte und neue Strafen für Verstöße gegen die Datenschutzgesetzgebung sowie die Sicherheit im RU.NET (dem russischen Teil des Internets) vor. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Bußgelder für die rechtswidrige oder nichtzweckmäßige Bearbeitung von persönlichen Daten ohne schriftliche Zustimmung eines Bürgers (soweit diese Zustimmung erforderlich ist) um das Zweifache erhöht. Außerdem wurden die Bußgelder für wiederholte Vergehen eingeführt. Diese belaufen sich bei juristischen Personen auf bis zu 500.000 Rubel.
Eine weitere Änderung sieht Strafen für Internet-Provider vor, die keine Sicherheitssoftware zur Bekämpfung von Hackerangriffen auf das RU.NET anwenden sowie gegen einige weitere Vorschriften in diesem Zusammenhang verstoßen. Die Änderungen werden ab 27. März 2021 in Kraft treten.
Änderungen bei Firmenregistrierungen
Am 24. Februar 2021 wurde das Gesetz „Über Auslandsinvestitionen in der Russischen Föderation“ angepasst. Unter anderem werden Firmenregistrierungen neu geregelt.
Die Änderungen betreffen die Frist für die Akkreditierung einer Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person – diese wurde von 25 auf 15 Arbeitstage verkürzt. Eine Ausnahme bilden die Repräsentanzen ausländischer Organisationen im Bereich der Zivilluftfahrt, hier bleibt alles beim Alten.
Eine zusätzliche Änderung betrifft die Einführung eines neuen Verfahrens zur vorübergehenden Einstellung einer Akkreditierung. Dieses Verfahren kann von einer autorisierten Föderalbehörde eingeleitet werden, wenn die ausländische juristische Person die erforderlichen Dokumente für die Akkreditierung, Änderungen der im Register enthaltenen Informationen oder die Beendigung der Akkreditierung nicht einreichen kann oder die eingereichten Dokumente den Anforderungen nicht entsprechen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Liste der Gründe für die Verweigerung einer Akkreditierung erweitert.
Die Änderungen zielen darauf ab, das Akkreditierungsverfahren zu beschleunigen. Die Zahl der Verweigerungen soll gesenkt werden. Gleichzeitig soll dem Unternehmen zusätzliche Zeit eingeräumt werden, um Unklarheiten zu beseitigen und Verstöße zu beheben. Die Änderungen werden am 24. August 2021 in Kraft treten.
Erleichterungen für HQS
Russland hat Erleichterungen für hoch qualifizierte Spezialisten eingeführt.
Hoch qualifizierten Arbeitnehmer aus dem Ausland (sogenannte HQS – Highly Qualified Specialist) müssen seit Beginn der Corona-Pandemie eine spezielle Einreiseerlaubnis für Russland beantragen. Nun wird das Warten auf die Erlaubnis etwas vereinfacht – die Arbeitnehmer können nach einer Registrierung auf dem Portal „Gosuslugi“ (staatliche elektronische Dienstleistungen) selbstständig den Status ihrer Einreiseerlaubnis nachverfolgen.
Änderung des Steuergesetzbuches
Das russische Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuches vorbereitet.
Eine wichtige Änderung betrifft dabei die Übertragung von Steuerverlusten. Aufgrund der aktuell geltenden Regelungen dürfen die Steuerverluste auf zukünftige Jahre übertragen werden, wobei die Altverluste in jedem Jahr nicht mehr als die Hälfte des aktuellen Gewinns betragen dürfen. Diese Beschränkung galt ursprünglich nur bis 2021, soll nun aber bis zum Jahr 2024 verlängert werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Steueragenten. Aktuell dürfen ausschließlich russische Unternehmen und Filialen ausländischer Unternehmen in Russland als Steueragenten bei der Zahlung der Quellensteuer agieren. Die geplante Änderung sieht vor, dass auch Einzelunternehmer die Rolle der Steueragenten übernehmen dürfen.
Recht und Steuern
Neue Bußgelder für Nichtbeachtung der Datenschutzvorschriften
Am 24. Februar 2021 wurde ein neues Gesetz zur Änderung des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuches verabschiedet.
Das neue Gesetz sieht erhöhte und neue Strafen für Verstöße gegen die Datenschutzgesetzgebung sowie die Sicherheit im RU.NET (dem russischen Teil des Internets) vor. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Bußgelder für die rechtswidrige oder nichtzweckmäßige Bearbeitung von persönlichen Daten ohne schriftliche Zustimmung eines Bürgers (soweit diese Zustimmung erforderlich ist) um das Zweifache erhöht. Außerdem wurden die Bußgelder für wiederholte Vergehen eingeführt. Diese belaufen sich bei juristischen Personen auf bis zu 500.000 Rubel.
Eine weitere Änderung sieht Strafen für Internet-Provider vor, die keine Sicherheitssoftware zur Bekämpfung von Hackerangriffen auf das RU.NET anwenden sowie gegen einige weitere Vorschriften in diesem Zusammenhang verstoßen. Die Änderungen werden ab 27. März 2021 in Kraft treten.
Änderungen bei Firmenregistrierungen
Am 24. Februar 2021 wurde das Gesetz „Über Auslandsinvestitionen in der Russischen Föderation“ angepasst. Unter anderem werden Firmenregistrierungen neu geregelt.
Die Änderungen betreffen die Frist für die Akkreditierung einer Niederlassung oder Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person – diese wurde von 25 auf 15 Arbeitstage verkürzt. Eine Ausnahme bilden die Repräsentanzen ausländischer Organisationen im Bereich der Zivilluftfahrt, hier bleibt alles beim Alten.
Eine zusätzliche Änderung betrifft die Einführung eines neuen Verfahrens zur vorübergehenden Einstellung einer Akkreditierung. Dieses Verfahren kann von einer autorisierten Föderalbehörde eingeleitet werden, wenn die ausländische juristische Person die erforderlichen Dokumente für die Akkreditierung, Änderungen der im Register enthaltenen Informationen oder die Beendigung der Akkreditierung nicht einreichen kann oder die eingereichten Dokumente den Anforderungen nicht entsprechen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Liste der Gründe für die Verweigerung einer Akkreditierung erweitert.
Die Änderungen zielen darauf ab, das Akkreditierungsverfahren zu beschleunigen. Die Zahl der Verweigerungen soll gesenkt werden. Gleichzeitig soll dem Unternehmen zusätzliche Zeit eingeräumt werden, um Unklarheiten zu beseitigen und Verstöße zu beheben. Die Änderungen werden am 24. August 2021 in Kraft treten.
Erleichterungen für HQS
Russland hat Erleichterungen für hoch qualifizierte Spezialisten eingeführt.
Hoch qualifizierten Arbeitnehmer aus dem Ausland (sogenannte HQS – Highly Qualified Specialist) müssen seit Beginn der Corona-Pandemie eine spezielle Einreiseerlaubnis für Russland beantragen. Nun wird das Warten auf die Erlaubnis etwas vereinfacht – die Arbeitnehmer können nach einer Registrierung auf dem Portal „Gosuslugi“ (staatliche elektronische Dienstleistungen) selbstständig den Status ihrer Einreiseerlaubnis nachverfolgen.
Änderung des Steuergesetzbuches
Das russische Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Steuergesetzbuches vorbereitet.
Eine wichtige Änderung betrifft dabei die Übertragung von Steuerverlusten. Aufgrund der aktuell geltenden Regelungen dürfen die Steuerverluste auf zukünftige Jahre übertragen werden, wobei die Altverluste in jedem Jahr nicht mehr als die Hälfte des aktuellen Gewinns betragen dürfen. Diese Beschränkung galt ursprünglich nur bis 2021, soll nun aber bis zum Jahr 2024 verlängert werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Steueragenten. Aktuell dürfen ausschließlich russische Unternehmen und Filialen ausländischer Unternehmen in Russland als Steueragenten bei der Zahlung der Quellensteuer agieren. Die geplante Änderung sieht vor, dass auch Einzelunternehmer die Rolle der Steueragenten übernehmen dürfen.