Russland hat den internationalen Flugverkehr wieder aufgenommen – wenn auch zunächst nur eingeschränkt.
Ab dem
1. August heben von vier russischen Flughäfen wieder Maschinen mit
ausländischen Zielen ab. Dabei werden zunächst drei Länder angeflogen:
Großbritannien, die Türkei und Tansania. Das russische Verkehrsministerium
verhandelt zudem mit 30 weiteren Ländern über die Wiederaufnahme von
Flugverbindungen. Flüge aus Russland in die EU seien bislang nicht geplant. Der
Regierungsankündigung zufolge dürfen die Maschinen von den Moskauer Flughäfen,
von denen in Sankt Petersburg und Rostow am Don abheben.
Allerdings
müssen sich die Fluggesellschaften auf Einschränkungen gefasst machen. So
schreibt die russische Regierung für alle ausländischen Fluggäste auf den ab
dem 1. August wieder aufgenommen Flügen die Vorlage eines negativen
Corona-Tests vor. Der Nachweis muss vor dem Abflug vorgelegt werden und muss
innerhalb der letzten 72 Stunden erbracht worden sein. Die Regelung gilt auch
für Transitreisende. Für russische Staatsbürger wird das Reisen dagegen
einfacher – sie müssen nach ihrer Rückkehr ab dem 1. August keine 14-tägige
Quarantäne mehr einhalten. Diese gilt allerdings weiterhin für alle
ausländischen Staatsbürger und Staatenlose, die zu Arbeitszwecken in die Russische
Föderation einreisen.
Im
Gegensatz zum internationalen Luftverkehr ist der russische Inlandsflugverkehr dagegen
weitgehend wiederhergestellt. Im Juli 2020 hat sowohl die Anzahl der Reisenden
als auch der Umfang der Buchungen wieder das Niveau des Vorjahres erreicht oder
dieses sogar überschritten. Nach Angaben der International Airport Association
sind die Reservierungen im Vergleich zu 2019 um vier Prozent und das
Passagieraufkommen um ein bis fünf Prozent gestiegen.
Neues aus dem Kreml zu Wirtschaft & Politik: Hoffnungsschimmer für den Reiseverkehr
Russland hat den internationalen Flugverkehr wieder aufgenommen – wenn auch zunächst nur eingeschränkt.
Ab dem 1. August heben von vier russischen Flughäfen wieder Maschinen mit ausländischen Zielen ab. Dabei werden zunächst drei Länder angeflogen: Großbritannien, die Türkei und Tansania. Das russische Verkehrsministerium verhandelt zudem mit 30 weiteren Ländern über die Wiederaufnahme von Flugverbindungen. Flüge aus Russland in die EU seien bislang nicht geplant. Der Regierungsankündigung zufolge dürfen die Maschinen von den Moskauer Flughäfen, von denen in Sankt Petersburg und Rostow am Don abheben.
Allerdings müssen sich die Fluggesellschaften auf Einschränkungen gefasst machen. So schreibt die russische Regierung für alle ausländischen Fluggäste auf den ab dem 1. August wieder aufgenommen Flügen die Vorlage eines negativen Corona-Tests vor. Der Nachweis muss vor dem Abflug vorgelegt werden und muss innerhalb der letzten 72 Stunden erbracht worden sein. Die Regelung gilt auch für Transitreisende. Für russische Staatsbürger wird das Reisen dagegen einfacher – sie müssen nach ihrer Rückkehr ab dem 1. August keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten. Diese gilt allerdings weiterhin für alle ausländischen Staatsbürger und Staatenlose, die zu Arbeitszwecken in die Russische Föderation einreisen.
Im Gegensatz zum internationalen Luftverkehr ist der russische Inlandsflugverkehr dagegen weitgehend wiederhergestellt. Im Juli 2020 hat sowohl die Anzahl der Reisenden als auch der Umfang der Buchungen wieder das Niveau des Vorjahres erreicht oder dieses sogar überschritten. Nach Angaben der International Airport Association sind die Reservierungen im Vergleich zu 2019 um vier Prozent und das Passagieraufkommen um ein bis fünf Prozent gestiegen.