Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben die neuen Zollvorgaben für Lebensmittel aus der Ukraine beschlossen. Bei Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig soll künftig nur noch eine bestimmte Menge zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen. Für Weizen gibt es keine automatischen Beschränkungen, wie die „APA“ berichtet. Bei starken Marktverwerfungen soll die EU-Kommission aber Maßnahmen ergreifen können, hieß es einschränkend. Eine große Mehrheit von 428 Abgeordneten stimmte für die Regelung, 128 dagegen. Es gab 44 Enthaltungen. Die neuen Regeln müssen nun noch formal von den EU-Staaten abgesegnet werden. Anfang April hatten sich Unterhändler des Rates (der EU-Mitgliedstaaten) und des Europaparlaments auf den jetzt in Straßburg verabschiedeten Text geeinigt. Eine davor bereits erzielte Einigung wurde wieder aufgeschnürt, nachdem mehrere EU-Staaten forderten, die zollfreien Importmengen weiter zu senken. Als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine hatte die EU weitreichende Handelserleichterungen für ukrainische Produkte beschlossen. Ohne neue Regeln hätten ab dem 6. Juni 2024 wieder die Vorkriegszölle gegolten. Unter dem Eindruck der Bauernproteste in der EU – insbesondere in den mittelosteuropäischen Ländern – werden die Handelserleichterungen nun zwar verlängert, die Zollfreiheit wird für mehrere Agrarprodukte aber eingeschränkt.
OID+: EU-Parlament segnet neue Zollregeln ab
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben die neuen Zollvorgaben für Lebensmittel aus der Ukraine beschlossen. Bei Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig soll künftig nur noch eine bestimmte Menge zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen. Für Weizen gibt es keine automatischen Beschränkungen, wie die „APA“ berichtet.
Bei starken Marktverwerfungen soll die EU-Kommission aber Maßnahmen ergreifen können, hieß es einschränkend. Eine große Mehrheit von 428 Abgeordneten stimmte für die Regelung, 128 dagegen. Es gab 44 Enthaltungen. Die neuen Regeln müssen nun noch formal von den EU-Staaten abgesegnet werden. Anfang April hatten sich Unterhändler des Rates (der EU-Mitgliedstaaten) und des Europaparlaments auf den jetzt in Straßburg verabschiedeten Text geeinigt. Eine davor bereits erzielte Einigung wurde wieder aufgeschnürt, nachdem mehrere EU-Staaten forderten, die zollfreien Importmengen weiter zu senken.
Als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine hatte die EU weitreichende Handelserleichterungen für ukrainische Produkte beschlossen. Ohne neue Regeln hätten ab dem 6. Juni 2024 wieder die Vorkriegszölle gegolten. Unter dem Eindruck der Bauernproteste in der EU – insbesondere in den mittelosteuropäischen Ländern – werden die Handelserleichterungen nun zwar verlängert, die Zollfreiheit wird für mehrere Agrarprodukte aber eingeschränkt.