Am 1. Januar 2022 haben die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) die Zollabfertigungs-Codes für eine große Anzahl von Produkten angepasst.
Die sogenannte Warennomenklatur ist ein Klassifizierungssystem für Waren, das durch die Zollbehörden der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und andere Teilnehmer der außenwirtschaftlichen Tätigkeit für die Zollabfertigung angewandt wird. Sie stellt ein System der Warenklassifizierung dar, dass dazu dienen soll, die betreffende Ware zu kodifizieren und deren Verzollung zu vereinfachen.
Die gesamte Warennomenklatur besteht aktuell aus über 10.000 Produkten, die jeweils mit einem zehnstelligem Code versehen sind, wobei ihre Zusammensetzung alle fünf Jahre auf ihre Aktualität hinsichtlich technologischer Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Veränderungen in der Struktur des Welthandels überprüft wird.
Entsprechend wurden in der aktuellen Fassung der EAWU-Warennomenklatur von 2021 neue Warenpositionen zugewiesen, u. a. für Module mit Flachbildschirm (8524), die in verschiedenen Fertigerzeugnissen verwendet werden können, sowie 3D-Drucker (8485) und Smartphones (neue Unterposition 8517 13). Diese Änderungen müssen seit Jahresanfang in den Versandpapieren für die Lieferungen aufgeführt werden.
In der Praxis kann sich die Änderung der Warennomenklatur auf eine Reihe von Geschäftsabläufen auswirken. Sofern eine Ware etwa unter eine neue Warenposition fällt, besteht die Möglichkeit, dass neue Maßnahmen der nichttarifären Regulierung auf sie angewendet werden. Auch lohnt es sich für die Marktteilnehmer, das Auftreten möglicher Änderungen zu überprüfen. Allerdings folgen die Änderungen in den technischen Vorschriften in der Regel mit einer gewissen Verzögerung auf die Änderungen in der Warennomenklatur.
Betrifft die Änderung der Warennomenklatur ein Produkt, für das bereits eine vorläufige Entscheidung über die Warenklassifizierung ergangen und in Kraft ist, muss diese Entscheidung zurückgenommen werden. Die Entscheidung über den Widerruf der vorläufigen Warenklassifizierung wird von den Zollbehörden innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der amtlichen Veröffentlichung getroffen. Im Falle von Waren, deren Klassifizierung umstritten ist, muss also eine neue Entscheidung über die Warenklassifizierung getroffen werden.
Die Änderungen der Warennomenklatur können sich darüber hinaus auch auf die Rechnungsstellung auswirken. So muss bei Waren, die nach dem 1. Januar 2022 eingeführt worden sind, der aktuelle Produktcode im Rechnungsdokument angegeben werden.
Anastasia Kostyukovskaya Import Business Development Manager SCHNEIDER GROUP, Moskau
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Aktualisierung der Warennomenklatur der EAWU
Am 1. Januar 2022 haben die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) die Zollabfertigungs-Codes für eine große Anzahl von Produkten angepasst.
Die sogenannte Warennomenklatur ist ein Klassifizierungssystem für Waren, das durch die Zollbehörden der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und andere Teilnehmer der außenwirtschaftlichen Tätigkeit für die Zollabfertigung angewandt wird. Sie stellt ein System der Warenklassifizierung dar, dass dazu dienen soll, die betreffende Ware zu kodifizieren und deren Verzollung zu vereinfachen.
Die gesamte Warennomenklatur besteht aktuell aus über 10.000 Produkten, die jeweils mit einem zehnstelligem Code versehen sind, wobei ihre Zusammensetzung alle fünf Jahre auf ihre Aktualität hinsichtlich technologischer Entwicklungen und der sich daraus ergebenden Veränderungen in der Struktur des Welthandels überprüft wird.
Entsprechend wurden in der aktuellen Fassung der EAWU-Warennomenklatur von 2021 neue Warenpositionen zugewiesen, u. a. für Module mit Flachbildschirm (8524), die in verschiedenen Fertigerzeugnissen verwendet werden können, sowie 3D-Drucker (8485) und Smartphones (neue Unterposition 8517 13). Diese Änderungen müssen seit Jahresanfang in den Versandpapieren für die Lieferungen aufgeführt werden.
In der Praxis kann sich die Änderung der Warennomenklatur auf eine Reihe von Geschäftsabläufen auswirken. Sofern eine Ware etwa unter eine neue Warenposition fällt, besteht die Möglichkeit, dass neue Maßnahmen der nichttarifären Regulierung auf sie angewendet werden. Auch lohnt es sich für die Marktteilnehmer, das Auftreten möglicher Änderungen zu überprüfen. Allerdings folgen die Änderungen in den technischen Vorschriften in der Regel mit einer gewissen Verzögerung auf die Änderungen in der Warennomenklatur.
Betrifft die Änderung der Warennomenklatur ein Produkt, für das bereits eine vorläufige Entscheidung über die Warenklassifizierung ergangen und in Kraft ist, muss diese Entscheidung zurückgenommen werden. Die Entscheidung über den Widerruf der vorläufigen Warenklassifizierung wird von den Zollbehörden innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der amtlichen Veröffentlichung getroffen. Im Falle von Waren, deren Klassifizierung umstritten ist, muss also eine neue Entscheidung über die Warenklassifizierung getroffen werden.
Die Änderungen der Warennomenklatur können sich darüber hinaus auch auf die Rechnungsstellung auswirken. So muss bei Waren, die nach dem 1. Januar 2022 eingeführt worden sind, der aktuelle Produktcode im Rechnungsdokument angegeben werden.
Anastasia Kostyukovskaya
Import Business Development Manager
SCHNEIDER GROUP, Moskau