Am 30. Januar 2022 trat ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in Kraft.
Eine der Bedingungen für die Einfuhr von Produkten nach Russland ist die Beachtung von Verboten, Beschränkungen und nichttarifären Regulierungsmaßnahmen. Für die meisten Produkte ist eine Bestätigung der Konformität mit den technischen Vorschriften vorgeschrieben, d. h. es muss ein Zertifikat oder eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Am 30. Januar 2022 trat ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in Kraft. Das Dokument stellt eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen zu dem zuvor bestehenden Verfahren dar.
In dem neuen Dokument sind die Fälle aufgeführt, in denen die Konformität der eingeführten Produkte nicht bestätigt werden muss. Diese Bedingung gilt für gebrauchte Produkte, für Produkte, die an Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch geliefert werden, sowie für Produkte, die im Rahmen bestimmter Zollverfahren (Wiedereinfuhr, vorübergehende Verwendung usw.) sowie für Muster und Proben, die zu bestimmten Zwecken eingeführt werden. Von besonderem Interesse sind die neuen Vorschriften für die Einfuhr von Ersatzteilen und Komponenten für die Herstellung von Produkten.
Ersatzteile können ohne Bestätigung der Konformität mit den technischen Vorschriften eingeführt werden, wenn sie für die Wartung von Geräten bestimmt sind, die zuvor von diesem Einführer importiert wurden. In diesem Fall muss der Einführer eine Bescheinigung/Erklärung für das Gerät selbst vorlegen (auch wenn das Dokument bereits abgelaufen ist). Das zweite Szenario ist die Einfuhr von Ersatzteilen zum Verkauf an Dritte im Rahmen eines Servicevertrags für zuvor eingeführte Geräte, die an diese Dritten verkauft wurden. Für den Import von Ersatzteilen ist die Mitteilung des Antragstellers über den Zweck der Einfuhr und die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Bestätigung des Zwecks der Einfuhr erforderlich.
Es ist zu beachten, dass das neue Verfahren nicht für importierte Ersatzteile gilt, die nicht in den Listen der Produkte (TRCU, TR EEU) enthalten sind, für die eine Konformitätsbewertung vorgeschrieben ist.
Was Bauteile, Roh- und andere Materialien anbelangt, so können sie ohne Konformitätsdokumente eingeführt werden, wenn sie zur Herstellung von Fertigerzeugnissen für die Zwecke des Einführers bestimmt sind, auch wenn diese Fertigerzeugnisse später in den Verkauf gehen. Bei der Einfuhr von Bauteilen zu rein kommerziellen Zwecken ist der Importeur jedoch verpflichtet, eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass das neue Verfahren nur für eine Reihe von Fällen Regeln enthält. Die Auslegung der Änderungen in Bezug auf bestimmte Geschäftsmodelle (z. B. Einfuhr von Ersatzteilen für die Lagerhaltung, Weitergabe von importierten Bauteilen an die Tochtergesellschaft des Importeurs zur weiteren Herstellung von Produkten) wirft für Ex- und Importeure Fragen auf. Offensichtlich ist, dass die Anwendung in der Praxis derzeit unzureichend ist und es nicht klar ist, welche spezifischen Bestätigungen des Einfuhrzwecks verlangt werden können.
Anastasia Kostyukovskaya Import Business Development Manager SCHNEIDER GROUP, Moskau
Zoll, Logistik und Zertifizierung: Neues Verfahren für Produkteinfuhr
Am 30. Januar 2022 trat ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in Kraft.
Eine der Bedingungen für die Einfuhr von Produkten nach Russland ist die Beachtung von Verboten, Beschränkungen und nichttarifären Regulierungsmaßnahmen. Für die meisten Produkte ist eine Bestätigung der Konformität mit den technischen Vorschriften vorgeschrieben, d. h. es muss ein Zertifikat oder eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Am 30. Januar 2022 trat ein neues Verfahren für die Einfuhr von Produkten, die der obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen, in Kraft. Das Dokument stellt eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen zu dem zuvor bestehenden Verfahren dar.
In dem neuen Dokument sind die Fälle aufgeführt, in denen die Konformität der eingeführten Produkte nicht bestätigt werden muss. Diese Bedingung gilt für gebrauchte Produkte, für Produkte, die an Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch geliefert werden, sowie für Produkte, die im Rahmen bestimmter Zollverfahren (Wiedereinfuhr, vorübergehende Verwendung usw.) sowie für Muster und Proben, die zu bestimmten Zwecken eingeführt werden. Von besonderem Interesse sind die neuen Vorschriften für die Einfuhr von Ersatzteilen und Komponenten für die Herstellung von Produkten.
Ersatzteile können ohne Bestätigung der Konformität mit den technischen Vorschriften eingeführt werden, wenn sie für die Wartung von Geräten bestimmt sind, die zuvor von diesem Einführer importiert wurden. In diesem Fall muss der Einführer eine Bescheinigung/Erklärung für das Gerät selbst vorlegen (auch wenn das Dokument bereits abgelaufen ist). Das zweite Szenario ist die Einfuhr von Ersatzteilen zum Verkauf an Dritte im Rahmen eines Servicevertrags für zuvor eingeführte Geräte, die an diese Dritten verkauft wurden. Für den Import von Ersatzteilen ist die Mitteilung des Antragstellers über den Zweck der Einfuhr und die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Bestätigung des Zwecks der Einfuhr erforderlich.
Es ist zu beachten, dass das neue Verfahren nicht für importierte Ersatzteile gilt, die nicht in den Listen der Produkte (TRCU, TR EEU) enthalten sind, für die eine Konformitätsbewertung vorgeschrieben ist.
Was Bauteile, Roh- und andere Materialien anbelangt, so können sie ohne Konformitätsdokumente eingeführt werden, wenn sie zur Herstellung von Fertigerzeugnissen für die Zwecke des Einführers bestimmt sind, auch wenn diese Fertigerzeugnisse später in den Verkauf gehen. Bei der Einfuhr von Bauteilen zu rein kommerziellen Zwecken ist der Importeur jedoch verpflichtet, eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass das neue Verfahren nur für eine Reihe von Fällen Regeln enthält. Die Auslegung der Änderungen in Bezug auf bestimmte Geschäftsmodelle (z. B. Einfuhr von Ersatzteilen für die Lagerhaltung, Weitergabe von importierten Bauteilen an die Tochtergesellschaft des Importeurs zur weiteren Herstellung von Produkten) wirft für Ex- und Importeure Fragen auf. Offensichtlich ist, dass die Anwendung in der Praxis derzeit unzureichend ist und es nicht klar ist, welche spezifischen Bestätigungen des Einfuhrzwecks verlangt werden können.
Anastasia Kostyukovskaya
Import Business Development Manager
SCHNEIDER GROUP, Moskau