Nach Massendemonstrationen und Kritik aus der Europäischen Union (EU) hat das slowakische Verfassungsgericht einige Elemente einer umstrittenen Justizreform ausgesetzt. Auf Antrag der liberalen Präsidentin Zuzana Caputova und mehrerer Oppositionsparteien werde die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen im Strafgesetzbuch geprüft, teilte das Gericht mit. Demnach könnten einige Änderungen Grundrechte gefährden und die Rechtsstaatlichkeit verletzen, wie die „AFP“ berichtet. Die Justizreform der Regierung des linkspopulistischen Ministerpräsidenten Robert Fico war Anfang Februar durch das slowakische Parlament beschlossen worden. Durch die in einem beschleunigten Verfahren durchgesetzten Änderungen sollen unter anderem Strafen für Korruption und Wirtschaftskriminalität verringert werden. Auch die Verjährungsfristen für bestimmte Straftaten, darunter Vergewaltigung, werden dadurch verkürzt. Infolge der jüngsten Gerichtsentscheidung bleiben die Verjährungsfristen und die Strafen für Wirtschaftsdelikte nun vorerst unverändert. Präsidentin Caputova bezeichnete das Urteil als gute Nachricht für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. „Diese Entscheidung kann als Botschaft an ausländische Partner gesehen werden, dass das Geld der europäischen Steuerzahler in der Slowakei gut geschützt bleibt“, sagte sie. Die Europäische Staatsanwaltschaft (Eusta) in Luxemburg hatte die Reformpläne in dem EU-Mitgliedsland als „ein ernsthaftes Risiko der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ bezeichnet. Auch das Europaparlament hatte die Reformpläne in einer Resolution Mitte Januar scharf kritisiert. Durch die vom Parlament beschlossenen Änderungen soll auch eine Sonderstaatsanwaltschaft abgeschafft werden, die sich mit schweren Korruptionsfällen und organisiertem Verbrechen befasst. Diese Reform wird infolge des Gerichtsurteils nicht ausgesetzt, so dass die Behörde zum 20. März aufgelöst wird. Die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft greife nicht in die Grundrechte und -freiheiten ein, argumentierte das Gericht. Die Befugnisse der Behörde werden demnach auf die Generalstaatsanwaltschaft und die regionalen Staatsanwaltschaften übertragen.
OID+: Verfassungsgericht setzt Teile umstrittener Justizreform aus
Nach Massendemonstrationen und Kritik aus der Europäischen Union (EU) hat das slowakische Verfassungsgericht einige Elemente einer umstrittenen Justizreform ausgesetzt. Auf Antrag der liberalen Präsidentin Zuzana Caputova und mehrerer Oppositionsparteien werde die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen im Strafgesetzbuch geprüft, teilte das Gericht mit.
Demnach könnten einige Änderungen Grundrechte gefährden und die Rechtsstaatlichkeit verletzen, wie die „AFP“ berichtet. Die Justizreform der Regierung des linkspopulistischen Ministerpräsidenten Robert Fico war Anfang Februar durch das slowakische Parlament beschlossen worden. Durch die in einem beschleunigten Verfahren durchgesetzten Änderungen sollen unter anderem Strafen für Korruption und Wirtschaftskriminalität verringert werden. Auch die Verjährungsfristen für bestimmte Straftaten, darunter Vergewaltigung, werden dadurch verkürzt.
Infolge der jüngsten Gerichtsentscheidung bleiben die Verjährungsfristen und die Strafen für Wirtschaftsdelikte nun vorerst unverändert. Präsidentin Caputova bezeichnete das Urteil als gute Nachricht für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. „Diese Entscheidung kann als Botschaft an ausländische Partner gesehen werden, dass das Geld der europäischen Steuerzahler in der Slowakei gut geschützt bleibt“, sagte sie.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (Eusta) in Luxemburg hatte die Reformpläne in dem EU-Mitgliedsland als „ein ernsthaftes Risiko der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ bezeichnet. Auch das Europaparlament hatte die Reformpläne in einer Resolution Mitte Januar scharf kritisiert.
Durch die vom Parlament beschlossenen Änderungen soll auch eine Sonderstaatsanwaltschaft abgeschafft werden, die sich mit schweren Korruptionsfällen und organisiertem Verbrechen befasst. Diese Reform wird infolge des Gerichtsurteils nicht ausgesetzt, so dass die Behörde zum 20. März aufgelöst wird.
Die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft greife nicht in die Grundrechte und -freiheiten ein, argumentierte das Gericht. Die Befugnisse der Behörde werden demnach auf die Generalstaatsanwaltschaft und die regionalen Staatsanwaltschaften übertragen.