Polen will unter seiner neuen, pro-europäischen Regierung das Ende laufender EU-Strafverfahren erreichen. Justizminister Adam Bodnar legte den in Brüssel tagenden Europaministern dazu einen „Aktionsplan“ vor. Konkret geht es um ein Ende 2017 eingeleitetes Verfahren, mit dem Polen wegen Rechtsstaats-Verstößen ein Stimmrechtsentzug im EU-Ministerrat drohte. Brüssel und Berlin begrüßten die Initiative aus Warschau, wie die „AFP“ berichtet. Bodnar sagte, mit der Wahl von Ministerpräsident Donald Tusk im Oktober hätten sich die Polinnen und Polen für die Unabhängigkeit der Justiz entschieden. Polen sei nun „auf dem richtigen Weg“. Die Vorgängerregierung unter der rechtsnationalistischen PiS-Partei hatte den Rechtsstaat aus Sicht der EU massiv eingeschränkt, vor allem durch eine von Brüssel beanstandete Justizreform. EU-Justizkommissar Didier Reynders bescheinigte Polen unter Tusk einen „echten Wandel“. Die neue Regierung sei bereits der Europäischen Staatsanwaltschaft beigetreten, die seit 2017 Betrug, Korruption und andere Verstöße gegen den Gemeinschaftshaushalt untersucht, sagte der Belgier. Zudem habe Polen einen Plan vorgelegt, um die hohen Richter wieder unabhängig zu machen. Die deutsche Europa-Staatsministerin Anna Lührmann (Grüne) begrüßte die Initiative: „Polen entwickelt sich vom Sorgenkind beim Thema Rechtsstaatlichkeit zu einem Vorkämpfer für Demokratie, für Menschenrechte und für Rechtsstaatlichkeit“, sagte sie in Brüssel. Lührmann äußerte die Hoffnung, dass die polnische Regierung „zügig“ die nötigen Gesetze erlasse und neue Richterinnen und Richter ernenne. Allerdings sei innenpolitisch „mit Blockaden zu rechnen“. Der Präsident Polens, Andrzej Duda, ist Verbündeter der Vorgängerregierung und ist mit der jetzigen Mehrheit auf Konfrontationskurs. Duda besitzt ein Vetorecht für jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz. Warschau hofft auf ein Ende des Stimmrechtsverfahren unter Artikel sieben des EU-Vertrags vor den Europawahlen Anfang Juni. Ungarn wäre dann das einzige Land, gegen das noch ein solches Verfahren läuft.
OID+: Neue Regierung will EU-Strafverfahren beenden
Polen will unter seiner neuen, pro-europäischen Regierung das Ende laufender EU-Strafverfahren erreichen. Justizminister Adam Bodnar legte den in Brüssel tagenden Europaministern dazu einen „Aktionsplan“ vor. Konkret geht es um ein Ende 2017 eingeleitetes Verfahren, mit dem Polen wegen Rechtsstaats-Verstößen ein Stimmrechtsentzug im EU-Ministerrat drohte.
Brüssel und Berlin begrüßten die Initiative aus Warschau, wie die „AFP“ berichtet. Bodnar sagte, mit der Wahl von Ministerpräsident Donald Tusk im Oktober hätten sich die Polinnen und Polen für die Unabhängigkeit der Justiz entschieden. Polen sei nun „auf dem richtigen Weg“. Die Vorgängerregierung unter der rechtsnationalistischen PiS-Partei hatte den Rechtsstaat aus Sicht der EU massiv eingeschränkt, vor allem durch eine von Brüssel beanstandete Justizreform.
EU-Justizkommissar Didier Reynders bescheinigte Polen unter Tusk einen „echten Wandel“. Die neue Regierung sei bereits der Europäischen Staatsanwaltschaft beigetreten, die seit 2017 Betrug, Korruption und andere Verstöße gegen den Gemeinschaftshaushalt untersucht, sagte der Belgier. Zudem habe Polen einen Plan vorgelegt, um die hohen Richter wieder unabhängig zu machen.
Die deutsche Europa-Staatsministerin Anna Lührmann (Grüne) begrüßte die Initiative: „Polen entwickelt sich vom Sorgenkind beim Thema Rechtsstaatlichkeit zu einem Vorkämpfer für Demokratie, für Menschenrechte und für Rechtsstaatlichkeit“, sagte sie in Brüssel.
Lührmann äußerte die Hoffnung, dass die polnische Regierung „zügig“ die nötigen Gesetze erlasse und neue Richterinnen und Richter ernenne. Allerdings sei innenpolitisch „mit Blockaden zu rechnen“. Der Präsident Polens, Andrzej Duda, ist Verbündeter der Vorgängerregierung und ist mit der jetzigen Mehrheit auf Konfrontationskurs. Duda besitzt ein Vetorecht für jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz.
Warschau hofft auf ein Ende des Stimmrechtsverfahren unter Artikel sieben des EU-Vertrags vor den Europawahlen Anfang Juni. Ungarn wäre dann das einzige Land, gegen das noch ein solches Verfahren läuft.