Ein Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat das Verbot der Rechtsberatung gegenüber der russischen Regierung und in Russland niedergelassenen Organisationen für gültig erklärt. Dieses ist Teil der nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängten Sanktionen der EU, wie die „APA“ schreibt. Weiterhin erlaubt sind laut dem jetzt veröffentlichten Urteil die rechtliche Vertretung natürlicher Personen und die Rechtsberatung in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, Einspruch eingelegt werden. Belgische, französische und niederländische Rechtsanwaltsorganisationen hatten gegen das Verbot geklagt, Rechtsberatungsdienstleistungen für die russische Regierung sowie in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Mit diesem Verbot sollte laut EU-Kommission der Druck auf Russland weiter erhöht werden. Das EU-Gericht weist heute alle drei eingebrachten Klagen ab. Die EU-Richter betonen zunächst, dass jede und jeder das in der EU-Charta der Grundrechte anerkannte Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und einen Anwalt hat. Dieses wird nach Ansicht des Gerichts durch das streitige Verbot nicht in Frage gestellt. Das Verbot gilt laut Urteil nur für die Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren hat, und nicht für die Vertretung natürlicher Personen. Es greife damit auch nicht in die anwaltliche Unabhängigkeit ein. Das Gericht begründet sein Urteil wie folgt: Die Tätigkeit eines Anwalts könne zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit Beschränkungen unterliegen. Diese müssten durch dem Gemeinwohl dienende Ziele gerechtfertigt sein. Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das fragliche Verbot, so wie es durch die Ausnahmen begrenzt ist, „dem Gemeinwohl dienende Ziele, ohne die grundlegende Aufgabe der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft in ihrem Wesensgehalt anzutasten.“
OID+: Beratungsverbot für russische Unternehmen EU-rechtskonform
Ein Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat das Verbot der Rechtsberatung gegenüber der russischen Regierung und in Russland niedergelassenen Organisationen für gültig erklärt. Dieses ist Teil der nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängten Sanktionen der EU, wie die „APA“ schreibt.
Weiterhin erlaubt sind laut dem jetzt veröffentlichten Urteil die rechtliche Vertretung natürlicher Personen und die Rechtsberatung in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, Einspruch eingelegt werden.
Belgische, französische und niederländische Rechtsanwaltsorganisationen hatten gegen das Verbot geklagt, Rechtsberatungsdienstleistungen für die russische Regierung sowie in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Mit diesem Verbot sollte laut EU-Kommission der Druck auf Russland weiter erhöht werden. Das EU-Gericht weist heute alle drei eingebrachten Klagen ab.
Die EU-Richter betonen zunächst, dass jede und jeder das in der EU-Charta der Grundrechte anerkannte Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und einen Anwalt hat. Dieses wird nach Ansicht des Gerichts durch das streitige Verbot nicht in Frage gestellt. Das Verbot gilt laut Urteil nur für die Rechtsberatung, die keinen Bezug zu einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren hat, und nicht für die Vertretung natürlicher Personen. Es greife damit auch nicht in die anwaltliche Unabhängigkeit ein.
Das Gericht begründet sein Urteil wie folgt: Die Tätigkeit eines Anwalts könne zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit Beschränkungen unterliegen. Diese müssten durch dem Gemeinwohl dienende Ziele gerechtfertigt sein. Nach Auffassung des Gerichts verfolgt das fragliche Verbot, so wie es durch die Ausnahmen begrenzt ist, „dem Gemeinwohl dienende Ziele, ohne die grundlegende Aufgabe der Anwälte in einer demokratischen Gesellschaft in ihrem Wesensgehalt anzutasten.“